Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Verlags Andreas Langer /

Magazin REISEfieber vom Juli 2021

  1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen und sonstiger werblicher Darstellungen eines Werbungstreibenden in einem Druckerzeugnis.
  2. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt sind. Zuständig für den Abschluss von Anzeigenaufträgen sowie Erklärungen im Rahmen eines solchen Vertrages ist allein der Verlag. Treffen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen, so haben diese in jedem Fall den Vorrang.
  3. Der Auftrag eines Kunden ist verbindlich, wenn er einem Repräsentanten oder Vertreter des Verlages oder dem Verlag selbst zugeht. Der Kunde ist an diesen Auftrag gebunden. Anzeigen müssen mangels abweichender Vereinbarungen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss geschaltet werden. Handelt es sich um mehrere Anzeigen, so müssen sie im Verlauf eines Jahres nach Veröffentlichung der ersten Anzeige geschaltet werden.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so erfolgt eine Rückbelastung des auf die bereits erschienenen Anzeigen zu viel gewährten Nachlasses an den Auftraggeber.
  5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und die schriftliche Bestätigung des Verlages vorliegt.
  6. Anzeigen oder sonstige werbliche Darstellungen, die aufgrund ihrer Gestaltung – insbesondere der redaktionellen Aufmachung – nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Verlag kenntlich gemacht werden.
  7. Der Verlag behält es sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Der Verlag ist zu einer Kontrolle der Anzeige, insbesondere auf die Zulässigkeit des Inhalts, nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat den Verlag von allen hierauf gestützten oder hergeleiteten Ansprüchen Dritter freizuhalten und für entstandene Schäden einschließlich eines möglicherweise entgangenen Gewinns einzustehen.
  8. Die Stornierung von Anzeigen kann bis spätestens 14 Tagen des jeweiligen Anzeigenschluss (Termine siehe aktuelle Mediadaten auf Seite 2) schriftlich an den Verlag erfolgen – wirksam ist die Storno erst beim Eingang der Erklärung beim Verlag. Im Falle einer wirksamen Stornierung kann der Verlag dem Kunden eine pauschale Aufwendungsvergütung in Höhe von 15 Prozent des Rechnungsbetrages in Rechnung stellen. Kündigt der Kunde einen Auftrag nicht ordentlich, behält der Auftrag seine volle Gültigkeit. Erfolgt die Bereitstellung einer druckreifen Druckvorlage nicht in der vorgegebenen Zeit (= Druckunterlagenschluss), ist der Verlag zur Veröffentlichung einer alten Druckvorlage oder eines neutralen Textes berechtigt. Die Anzeigenrechnung ist vom Auftraggeber in voller Höhe zu begleichen.
  9. Beilagen-Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Weiterverarbeitbarkeit bindend. Fest eingeheftete Beilagen, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken könnten oder Fremdanzeigen enthalten, können zurückgewiesen werden.
  10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Soweit dem Verlag aus Umständen, die in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers liegen, Mehrkosten erwachsen, sind diese vom Auftraggeber zu vergüten. Bei erkennbar ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen oder auf besonderen Auftrag des Kunden hin, ist der Verlag berechtigt, diese Druckunterlagen gegen Erstattung der Kosten selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen. In einem solchen Fall stehen alle Rechte an derartigen Druckunterlagen dem Verlag zu. Der Kunde hat jedoch das Recht zur Veröffentlichung in den Druckschriften des Verlages.
  11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige oder der werblichen Darstellung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
  12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht unverzüglich zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  13. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Beleg über das ordnungsgemäße Erscheinen der Anzeige. Die Rechnung ist an den Verlag innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Bei Vorauszahlung bis zum Erstverkaufstag gewährt der Verlag 2 Prozent Skonto. Der Verlag ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und den Abdruck der Anzeige oder sonstiger werblicher Gestaltung bis zum Eingang zu verweigern. Skontobeträge, die nach dem Veröffentlichungstermin geltend gemacht werden, sind erstattungspflichtig.
  14. Technische Veränderungen der Druckschrift, z.B. Format, liegen im Ermessen des Verlages. Hinsichtlich der preislichen Konditionen gilt die jeweils gültige Preisliste des Verlages. Preisänderungen gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhung steht dem Werbungstreibenden das Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu. Sämtliche angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  15. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist somit nicht verpflichtet, die im Voraus gebuchten Aufträge zu erfüllen. Bei Zahlungsrückstand werden Zinsen in Höhe von zehn Prozent sowie eine Bearbeitungsgebühr von fünf Prozent auf den Rechnungsbetrag, mindestens jedoch Euro 25,- zuzüglich etwaiger sonstiger Einziehungskosten, berechnet. Der Verlag ist berechtigt, in einem solchen Fall die Bezahlung zurückzustellen.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall für beide Teile Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  17. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
  18. Der Verlag behält es sich vor, den Erscheinungstermin bei Bedarf zu verschieben.
  19. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
  20. Für den Versand von Druckunterlagen oder Dias übernimmt der Verlag ausdrücklich keine Haftung.
  21. Außerhalb von Gewährleistungsansprüchen haftet der Verlag z.B. für Verzögerungen, für eigenes Verschulden, nicht jedoch für Verschulden Dritter, deren sich der Verlag – z.B. Druckerei – zur Erfüllung des Auftrages bedient. In keinem Fall trifft den Verlag eine Ersatzpflicht für Folgeschäden, sondern allenfalls für das unmittelbare Erfüllungsinteresse. Bei Betriebsstörungen oder sonstigen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, z.B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen gemäß der ausgelieferten Auflage.
  22. Bei Verspätungen oder sonstigen Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, werden die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten weiterberechnet. Außerdem kann die Terminüberschreitung Einfluss auf Platzierung und Druckwiedergabe nehmen. In einem solchen Fall liegt es im Ermessen des Verlages, die Anzeige oder sonstige werbliche Gestaltung oder Beilage in eine spätere Ausgabe der Druckschrift zu übernehmen.
  23. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens auf die Höhe des für die betreffende Beilage oder Anzeige zu zahlen[1]den Betrages beschränkt. Eine Haftung des Verlegers für Schäden wegen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
  24. Der Verlag A. Langer bzw. das Magazin REISEfieber ist ausdrücklich berechtigt, an potentielle Anzeigenkunden E-Mails in Form von Newslettern oder sonstigen Angeboten zu versnden. Dabei haben die Adressaten jederzeit die Möglichkeit, sich per Rückmail abzumelden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Reisebüros REISEzeiten vom Juli 2021

  1. Geltungsbereich

1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.

1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

  1. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

2.2 Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag mit Anmeldung/Buchung gebunden.

2.3 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

  1. Anmeldung für mehrere Personen

3.1 Soweit die Anmeldung/Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die anmeldende/buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende/buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen

3.2 Soweit der anmeldende/buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.

  1. Buchungsbestätigung

4.1 Anmeldungen/Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.

4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

4.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung/Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.

4.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

  1. Haftung des Reisebüros

5.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

5.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651 h BGB.

  1. Umbuchungen / Rücktritt / Stornobedingungen

6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

6.4 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.5 Das Reisebüro vermittelt zudem weltweite Hotelaufenthalte unter Verwendung von Hotelgutscheinen, die zuvor über den Verlag A. Langer/das Magazin REISEfieber via Anzeigen generiert wurden. Die einmal eingelösten Gutscheine, die dem Kunden einen Rabatt zwischen 33 und 50 Prozent auf den Normalpreis für den Hotelaufenthalt ermöglichen, verlieren im Falle einer Stornierung ihre Gültigkeit und können kein zweites Mal eingelöst werden. Somit beträgt die Gebühr für stornierte Hotelaufenthalte dieser Art generell 100 Prozent. Als eingelöst gilt ein Gutschein, sobald der Kunde eine entsprechende Buchungsbestätigung auf seinen Namen lautend erhält.

6.6 Storniert ein Kunde seinen Hotelaufenthalt aus wichtigem Grund, wird versucht, in Absprache und mit Einverständnis des jeweiligen Hotels, ein Ersatztermin zu vereinbaren. Für das Zustandekommen eines Ersatztermins übernimmt das Reisebüro Keine Garantie. Der Kunde erhält im Erfolgsfall eine Buchungsbestätigung mit den neuen Aufenthaltsterminen. Dabei erfolgt in der Regel eine Aufzahlung oder eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages, sollte der neue Reisetermin in einer teureren bzw. günstigeren Reiseperiode liegen. Die Gutscheine können generell in Zeiten der Hochsaison nicht eingelöst werden.

6.7 Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von € 20,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Flugpreises ausmachen.

6.8 Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

6.9 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

  1. Hinweis auf besondere Bestimmungen

7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

7.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

  1. Zahlungsverkehr

8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen gemäß den Bedingungen des Veranstalters fällig. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen und Zahlungen des kompletten Reisepreises sind zu dem, auf der Buchungsbestätigung oder der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.

8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

8.3 Zahlungen können erfolgen durch: • Bankeinzug • Kreditkarte • Überweisung • Barzahlung im Reisebüro

8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

8.7 Erfolgt zwei Mal hintereinander trotz freier Zimmer im jeweiligen Hotel keine Einbuchung des Kunden bzw. keine Einlösung des Gutscheins aufgrund der vorliegenden Anfrage des Reisebüros REISEzeiten, ist der Verlag A. Langer bzw. das Magazin REISEfieber ausdrücklich berechtigt, das/die bereits veröffentlichte(n) Anzeige(n) und/oder das/dieAdvertiorail(s) gemäß den gültigen Mediadaten zu 100 Prozent in Rechung zu stellen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Rechnungsstellung.

  1. Verjährung

9.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

9.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Sonstige Regeln

10.1 Es gilt Deutsches Recht.

10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

10.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

10.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

10.5 Das Reisebüro REISEzeiten ist ausdrücklich berechtigt, an potentielle Kunden E-Mails in Form von Newslettern oder konkreten Angeboten zu versenden. Dabei besteht für die Empfänger jederzeit die Möglichkeit, sich per Rückmail abzumelden.